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​Welche Kosten entstehen für die Betreuung?

Unsere Tagessätze liegen derzeit bei 95 € für eine Einzelperson, sowie 100 € für ein Ehepaar, bzw 105/110 € bei einem Ehepaar, bei dem beide Personen deutliche Hilfe benötigen.. Für fünf Feiertage im Jahr (1. und 2. Weihnachtstag, Neujahr, Ostersonntag und Ostermontag) wird ein Aufpreis berechnet.

Da durch die Pandemie die Kosten für die Busreisen enorm gestiegen sind, berechnen wir zusätzlich zum Tagespreis nun eine Reisekostenpauschale von 125 € pro Strecke. Darüber hinausgehende Reisekosten, trägt die Agentur.

Ansonsten fallen keine weiteren Kosten an.

Beratungsgespräche sind selbstverständlich kostenlos und unverbindlich, auch fällt keine Vermittlungsgebühr an.

Wir zahlen für unsere Betreuerinnen die Sozialabgaben in Deutschland, zudem sind unsere Betreuerinnen währen ihres Aufenthaltes bei einer deutschen Krankenversicherung (IKK) versichert.

Die Rechnung über die anfallenden Tagessätze wird einmal monatlich gestellt und wird von den Kunden überwiesen.

Die eventuellen Zuschüsse über die Pflegekasse werden nicht direkt verrechnet, sondern gegebenenfalls an den Kunden ausgezahlt.

Welche Zuschüsse sind möglich?

Auch für diese Form der Betreuung kann der Kunde bzw. ein Angehöriger einige Zuschüsse beziehen, die ich im Folgenden in einfachen Worten erklären möchte. Da es in der letzten Zeit viele Veränderungen gab, schließe ich jegliche Gewähr aus und kann keine Vollständigkeit garantieren.

 

Pflegegeld

Das Pflegegeld steht jedem zu, der eine Pflegestufe hat, unabhängig davon, wie und von wem er gepflegt wird. Sie wird in der Regel ausgezahlt, es sei denn man bezieht höhere Pflegesachleistungen als in der Höhe des Freibetrages. Dieses Geld kann man als Zuschuss zu einer 24-Stundenbetreuung fest einplanen!

Die Pflegegrade werden vom Medizinischen Dienst (MDK) zugeteilt, den man über seine Krankenkasse mit der Einschätzung oder Neubemessung beauftragen kann. Die Pflegestufen werden regelmäßig angepasst und erhöht.

Pflegesachleistungen 

Des weiteren hat man entsprechend der Pflegestufen einen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Diese bekommt man jedoch nie bar ausbezahlt, sondern es handelt sich quasi um einen Freibetrag, in dessen Höhe man Leistungen, wie z.B einen Pflegedienst, eine Tagesbetreuung, eine Heimunterbringung, in Anspruch nehmen kann. Dieser Zuschuss wird für eine stationäre Heimunterbringung gezahlt, nicht jedoch für eine 24- Stundenbetreuung. In der geplanten Pflegereform ab Juli 2021ist jedoch vorgesehen, dass für eine 24-h Betreuerin 40 % der Pflegesachleitungen bezahlt werden, dies ist jedoch noch nicht endgültig entschieden.

Die meisten Aufgaben wie Waschen, Anziehen, Transfer zum Toilettenstuhl, Windeln und Vorlagen wechseln, Duschen etc. können auch von unseren Betreuerinnen übernommen werden. Ob ein Pflegedienst zusätzlich engagiert wird, muss im Einzelfall entschieden werden, zum Beispiel im Falle von Spritzen, Wundversorgung oder Katheter etc...

Innerhalb der Pflegesachleistungen wäre das zusätzliche Kommen eines Pflegedienstes für den Kunden kostenfrei, werden die Freibeträge nicht abgerufen, verfallen sie.

Verordnungsleistungen (Anziehen von Thrombosestrümpfen auf Rezept, etc) werden nicht von den Pflegesachleistungen abgezogen. Sie werden von der Krankenkasse und nicht von der Pflegekasse übernommen.

Verhinderungspflege 

Die Verhinderungspflege ist dafür gedacht, Angehörige zu entlasten, die in der Regel die Betreuung/Pflege einen Angehörigen übernehmen und durch Krankheit, Urlaub oder zu Erholung vorübergehend einen Ersatz für ihre eigene pflegende Tätigkeit benötigen.

Der Jahresbetrag von 1612 Euro kann aufgestockt werden durch die Hälfte des Betrages, der einem für die Nutzung eine stationären Kurzzeitpflege zu stehen würde, vorausgesetzt, man nimmt diese nicht in Anspruch. So kann man für die Kurzzeitpflege dann insgesamt 2418 Euro jährlich einplanen, die weitestgehend beliebig aufteilbar sind, auch für stundenweise Entlastung.

Für das Modell der 24-Stunden-Betreuung ist dieses Geld eigentlich nicht nutzbar, wenn es sich um eine Dauerlösung handeln soll. Wenn die 24-Stunden-Betreuung aber nur für einen kürzeren Zeitraum genutzt wird, z.B. während einer Erkrankung oder eines Urlaubes der sonst pflegenden Angehörigen, kann man mit der Auszahlung der Verhinderungspflege  rechnen. Von vielen Kunden habe ich gehört, dass sie es auch bei einer langfristigen 24-Stundenbetreuung jährlich beantragen und ausbezahlt bekommen.

 

Umbauzuschüsse

Für den „behindertengerechten „Umbau des Wohnumfeldes werden Zuschüsse von bis zu 4000 Euro pro Maßnahme gewährt. Diese können genutzt werden für den Umbau des Bades, einen Treppenlift, eine Rampe vor der Haustür, Verbreiterung von Türen, etc

  

Hilfsmittel

Rollatoren, Rollstühle, Pflegebetten werden auf Rezept von der Krankenkasse bezahlt, es fallen für die Kunden nur die „Rezeptgebühren“ von maximal 25 Euro an, maximal liegt die Eigenbeteiligung bei 60 Euro pro Quartal.

 

Pflegemittel

Für Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen etc  besteht ein Anspruch auf bis zu 60 Euro monatlich.

Ich stehe mit diversen Anbietern in Kontakt und kann meine Kunden beraten und Ihnen Kontaktadressen zur Verfügung stellen.

Inkontinenzmaterial

Die Kosten für Vorlagen, Pants und Windeln werden ebenfalls übernommen. Sie benötigen dafür lediglich ein Rezept vom Hausarzt über " Inkontinenzmaterial zur Teilnahme am täglichen Leben".

Auch hier habe ich Anbieter an der Hand, die direkt mit den Kassen abrechnen und die benötigten Pantys, Einlagen oder Windeln zu Ihnen nach Hause liefern.

 

Steuerliche Absetzbarkeit (§33 EStG)

Kunden, die eine 24-Stunden-Betreuung selber finanzieren erhalten einen Steuerabzug von 20% der Kosten bis maximal 4000 Euro jährlich. Für genauere Informationen sollten Sie mit Ihrem Steuerberater sprechen.

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